Zollamtlich kontrollierter Brief aus der DDR an I. Grotewohl in Braunschweig

Gerhard Simon

Auffällig an dem unten gezeigten Beleg ist die zollamtliche Banderole. Die Frankatur lässt auf einen Brief der zweiten Gewichtsstufe schließen, 40 Pf-Porto hätten genügt.

Nach dem "Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote" vom 24. Mai 1961 hatten nach §1 zuständige Behörden sicher zu stellen, dass nicht Gegenstände, die der Staatsschutz verbietet, in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt werden. In §3 war festgelegt, dass Bundespost und Bundesbahn bei Anhaltspunkten eines Verstoßes von Sendungen gegen §1, diese der zuständigen Zolldienststelle vorzulegen hatten. §4 bestätigte diese Einschränkung des Brief- und Postgeheimnisses nach Art. 10 GG.

Auslöser für die zollamtliche Kontrolle war in diesem Falle wohl der Name der Empfängerin "Grotewohl", ein in Braunschweig nicht seltener Name. Der in Braunschweig aufgewachsene Otto Grotewohl war zum damaligen Zeitpunkt Ministerpräsident der DDR. Er starb am 21.9.1964 in Berlin. Der Vorname Irma lässt sich keinem direkten Verwandtschaftsverhältnis zu Otto Grotewohl zuordnen, er war zweimal verheiratet, hatte einen Bruder Wilhelm, einen Sohn Hans und drei Enkelkinder.

Die Überprüfung hat sicher keinen Verstoß gegen das obige Gesetz ergeben.

Quelle: Heinz Vosske, Otto Grotewohl, biographischer Abriss, Berlin 1978