Weiterleitung durch Kriegsverhältnisse verhindert

Gerhard Simon

Der Trauerbrief vom 07.4.45 von Berlin nach Schwenningen wurde vor Kriegsende nicht mehr zugestellt, sondern von der französischen Besatzungsmacht angehalten und erst im August 1949 mit dem Handstempel "Weiterleitung durch Kriegsverhältnisse verhindert" zur Auslieferung freigegeben, wie untenstehender Zeitungsausschnitt erklärt. Der Empfänger des Briefs hat auf der Rückseite notiert: "Erst am 1.8.1949 in die Hand des Empfängers gelangt und von diesem erhalten". "Kriegsverhältnisse" noch über vier Jahre nach dem Ende des Krieges?

Auch die Rückseite des Zeitungsausschnittes "Was gibt’s zu essen?" ist für uns heutige Betrachter interessant.