Deutsche Treuhandverwaltung

Gerhard Simon

Der Brief der Deutschen Treuhandverwaltung vom 30.3.1949 an die Staatsanwaltschaft ist mit 32 Pf als Ortsbrief der zweiten Gewichtsstufe portogerecht frankiert.

Die Treuhandverwaltung geht auf den Befehl Nr. 124 der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland SMAD vom 30.10.1945 zurück. Danach wurde das Eigentum von „Naziaktivisten“ und „weiteres Eigentum“ beschlagnahmt, um „Raub und Missbrauch“ des genannten Eigentums zu verhindern und um die Hauptlast der Reparationen dem „Monopolkapital“ aufzuerlegen. Kommissionen unter der Kontrolle der SMAD bestimmten, welche Betriebe sequestriert, d.h. behördlich einstweilig in Besitz genommen werden sollten. Ausgenommen waren über 200 Betriebe, die Sowjetische Aktiengesellschaften SAG wurden.

Die Enteignung fand 1946 durch Volksentscheide in den Ländern und Provinzen der SBZ statt. Nicht enteignete Betriebe wurden den Eigentümern zurückgegeben.

Das Sequestrationsverfahren endete am 17.4.1948. Die Treuhandverwaltung ging mit Gründung der DDR in das Finanzministerium über.

Quelle:
Sachwörterbuch der Geschichte Deutschlands und der deutschen Arbeiterbewegung, Dietz Verlag Berlin 1970