Heeressache vom 1.5.1918

Gerhard Simon

Das Kriegsamt machte im Mai 1918, ca. ein halbes Jahr vor dem Waffenstillstandsabkommen, nicht Halt bei mittelständischen Betrieben, hier ein Spielwarengeschäft, Metalle zu konfiszieren, mind. jedoch zu registrieren, die zum Ablauf des Geschäftsbetriebs unerlässlich waren. Rückfragen waren unzulässig.